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   OLG Frankfurt, 31.01.2011 - 17 U 174/10   

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https://dejure.org/2011,70901
OLG Frankfurt, 31.01.2011 - 17 U 174/10 (https://dejure.org/2011,70901)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.01.2011 - 17 U 174/10 (https://dejure.org/2011,70901)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - 17 U 174/10 (https://dejure.org/2011,70901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Voraussetzungen für entgangenen Gewinn als Schadensersatz bei Anleger-Steuersparmodellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2011 - 17 U 174/10
    Seine Darlegung, dass er länger bis zum Abend die Solon-Werte nicht gehalten hätte, konnte dementsprechend nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit auch erwartet werden mit der Folge, dass dem Senat insoweit nach § 287 ZPO konkrete Ausgangs- bzw. Anknüpfungstatsachen mit einer wahrscheinlichen Gewinnerwartung dargelegt worden sind und eine Schätzung deshalb erlaubt ist (vgl. BGH NJW 2004, Seite 1945, 1946 f).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 88/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über erhaltene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2011 - 17 U 174/10
    Die Beklagte kann nicht mit Erfolg die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 07.05.2010 Aktenzeichen 17 U 88/09 (u. a. abgedruckt in WM 2010, Seite 1264, 1271) für sich fruchtbar machen, denn das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dem dortigen Anleger, der sich an einem Medienfonds mit einem Kommanditanteil beteiligte entgangenen Gewinn mit der Begründung abgesprochen, die Behauptung, er hätte den Anlagebetrag gewinnbringend und sicher angelegt, wenn er die streitgegenständliche Anlage nicht eingegangen wäre sei eine lediglich pauschale Behauptung, weil der Kläger selbst geltend machte, u. a. hätten die zu erwartenden hohen Steuervorteile ihn zur Zeichnung der Anlage erwogen.
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